
Meinungs- und Pressefreiheit
Nicht eine Sichtweise zählt, sondern viele. Denn es gibt nicht die eine Wahrheit. Journalisten ziehen aus, um über Zu- und Missstände zu berichten. Sie loben, sie prangern an, sie kommentieren. So wie sie darf jeder von uns seine Gedanken und Meinungen äußern.
Frei seine Meinung sagen zu dürfen, ist in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit. Das schließt Kritik an der Regierung und Religion mit ein. Auch polemische Äußerungen, ebenso wie künstlerische Ausdrucksformen wie Satire sind von der Meinungsfreiheit geschützt. Diese endet jedoch, wenn bewusst unwahre Tatsachen behauptet werden. Auch beleidigende Meinungsäußerungen, üble Nachrede und Verleumdungen oder Aufrufe zu Hass und Gewalt sind nicht erlaubt.
Das gleiche gilt für die Presse. Auch sie darf nicht durch den Staat beeinflusst werden, sondern muss sich frei äußern können. Nach dem Grundgesetz entscheiden Medien, wie Internet, Fernsehen, Radio und Zeitungen, selbst, über welche Themen sie berichten. Sie bestimmen nicht nur die Inhalte, sondern übernehmen auch die Verantwortung für die Form. Eine Zensur findet nicht statt. Ebenso wie bei der Meinungsfreiheit gilt auch hier, dass Medien keine falschen Tatsachen behaupten dürfen. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht, das den Einzelnen und die Medien vor der Einflussnahme des Staates schützt.
GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.