Berufsfreiheit

Zugegeben, es braucht mehr, um sich in seinem Beruf zu verwirklichen, als ein Gesetz. Aber das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben, ist ein Versprechen, das wir einlösen können. Das uns herausfordert, weil die Wahl bei uns liegt und Fragen aufwirft: Wie will ich leben? Wo will ich hin? Die Antworten darauf gibst Du selbst.

Der Artikel 12 zur Berufsfreiheit gibt uns das Recht, selber zu entscheiden, welchen Beruf wir ausüben wollen. Ob die ausgeübte Tätigkeit einem gängigen Berufsbild entspricht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit nicht im Widerspruch zu den Wertvorstellungen der Gesellschaft steht. Die Berufsfreiheit ist zunächst ein Freiheitsrecht, das den Einzelnen davor schützt, durch den Staat bei seiner Berufswahl eingeschränkt zu werden. Sie bietet keine Garantie auf einen Arbeitsplatz, stellt also kein „soziales Recht“ dar, das mit einem Leistungsanspruch verknüpft wäre.

Träger des Grundrechts auf Berufsfreiheit sind alle Deutschen. Aber auch Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der EUG können sich auf Artikel 12 beziehen. Immer wichtiger geworden ist der Aspekt der Chancengleichheit. 2002 wurde die Gleichstellung von Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen gesichert. 2006 wurde Diskriminierung im Arbeits- und Geschäftsleben gesetzlich verboten.

 

GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
 

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
 

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Konversation wird geladen